Maskenpflicht in der Kirche

Liebe Gemeinde,

auf diesem Wege möchten wir Euch mitteilen, dass wir trotz der neuen Coronaschutzverordnung vom 02. April 2022 von unserem Hausrecht Gebrauch machen werden und WEITERHIN auf die MASKENPFLICHT in unseren KIRCHENRÄUMLICHKEITEN bestehen.

Da wir unter den Gottesdienstteilnehmern viele Ältere sowie Menschen aus der Risikogruppe haben, möchten wir auf diese Weise weiterhin einen entsprechenden Schutz der Gesundheit wahren.

Wir bitten um Einhaltung der AHA-Regeln und danken Euch für euer Verständnis.

Außerdem wünschen wir Euch weiterhin eine gesegnete Fastenzeit und bleibt gesund!